Zustand und Zuständigkeit der Anlage an den Wasserbecken parallel zur Weststraße im Hollandgelände
20261416 · Antwort der Verwaltung · 30.06.2026 · Umwelt- und Grünflächenamt
📍 Weststraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Wattenscheid hat Fragen zum Zustand und zur Zuständigkeit der Anlagen im Bereich der Wasserbecken parallel zur Weststraße im Hollandgelände gestellt. Anlass der Anfrage waren Berichte über Überschwemmungen von Wegeflächen nach Regenfällen sowie Verschmutzungen der Wasserbecken.
Laut Antwort der Verwaltung ist die Stadt Bochum Eigentümerin der Park- und Grünanlage, des Regenrückhaltebeckens sowie der Zu- und Ablaufgräben. Während das Umwelt- und Grünflächenamt als Flächeneigentümer fungiert, liegt die Verantwortung für die Unterhaltung, Verkehrssicherung und Instandsetzung der Wege beim Technischen Betrieb. Die Entwässerungsabteilung des Tiefbauamtes ist für die Unterhaltung der entwässerungstechnischen Anlagen zuständig, was die Wasserfläche sowie die Gräben einschließt.
Für die Entwässerungsanlagen im Hollandgelände existiert ein abgestimmtes Konzept zur Kontrolle, Reinigung und Pflege. Dieses umfasst wöchentliche Kontrollen von Gefahrenstellen, die Überwachung von Wasserparametern mittels Messsonden sowie regelmäßige Vor-Ort-Messungen gemäß der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser. Zudem gehören eine wöchentliche Müllräumung, die Mahd der Böschungen sowie die bedarfsorientierte Entnahme von Schilf, Sträuchern oder Schlamm zum Unterhalt. Für den Wegebereich und die angrenzenden Grünflächen liegt hingegen kein separates Konzept vor.
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