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Einbürgerungsstatistik für die Stadt Bochum

20261402 · Antwort der Verwaltung · 03.06.2026 · Amt für Bürgerservice

↳ Zugehörige Anfrage Einbürgerungsstatistik für die Stadt Bochum · 26.02.2026
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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Beratungsfolge

Datum | Gremium | Ergebnis | 03.06.2026 | Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration | noch nicht beraten |

Die Stadtverwaltung hat eine umfangreiche Anfrage der AfD-Fraktion zu Einbürgerungen in Bochum zwischen 2020 und 2025 beantwortet. Die Zahlen zeigen einen deutlichen Anstieg der Einbürgerungen, insbesondere von syrischen Staatsangehörigen.

Starker Anstieg der Einbürgerungen

Die Einbürgerungszahlen in Bochum sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Während 2020 noch 755 Personen eingebürgert wurden, waren es 2025 bereits 3.581 Personen – eine Steigerung um das Vierfache. Den größten Sprung gab es zwischen 2022 (632 Einbürgerungen) und 2023 (2.375 Einbürgerungen).

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Syrien dominiert die Herkunftsstatistik

Bei der Aufschlüsselung nach Herkunftsländern zeigt sich ein klares Bild: Syrische Staatsangehörige stellen mit Abstand die größte Gruppe dar. Die Entwicklung der syrischen Einbürgerungen:

  • 2020: 118 Personen
  • 2021: 168 Personen
  • 2022: 313 Personen
  • 2023: 1.625 Personen
  • 2024: 1.699 Personen
  • 2025: 1.536 Personen

Weitere häufig vertretene Herkunftsländer in den Top 10 sind die Türkei, der Irak, Iran, Polen und die Russische Föderation. Seit 2022 sind auch Ukraine und Afghanistan verstärkt vertreten.

Mehrstaatigkeit wird häufiger hingenommen

Der Anteil der Einbürgerungen unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit ist ebenfalls gestiegen. 2020 behielten 516 von 755 eingebürgerten Personen ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit, 2025 waren es 3.100 von 3.581 Personen. Die Verwaltung erklärt dies mit der Einführung des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts am 27. Juni 2024, das Mehrstaatigkeit grundsätzlich anerkennt.

Rechtsgrundlagen der Einbürgerungen

Die meisten Einbürgerungen erfolgten auf Basis des § 10 StAG (Anspruchseinbürgerung). Die Zahlen für 2025:

  • 3.345 nach § 10 StAG (Anspruchseinbürgerung)
  • 199 nach § 8 StAG (Ermessenseinbürgerung)
  • 7 nach § 9 StAG (Einbürgerung zum deutschen Ehegatten)

Ablehnungen nehmen zu

Parallel zum Anstieg der Einbürgerungen ist auch die Zahl der Ablehnungen gestiegen. 2025 wurden 283 Anträge nicht stattgegeben, davon 122 durch Ablehnung und der Rest durch Antragsrücknahme nach Vorprüfung und Beratung. 2020 waren es nur 14 Fälle mit einer Ablehnung.

Maßnahmen gegen Betrug

Die AfD-Fraktion hatte auch nach Betrugsfällen bei Sprach- und Einbürgerungstests gefragt. Die Verwaltung erklärte, dass eine konkrete Zahl nicht genannt werden könne. Bei Verdachtsfällen werde jedoch eine erneute Prüfung durchgeführt. Vor jeder Einbürgerung müsse der Bewerber zur Vorlage der originalen Dokumente persönlich vorsprechen. Die Authentizität ausländischer Pässe werde mit technischen Vorrichtungen geprüft.

Keine Fälle von Staatsangehörigkeitsentzug

Im abgefragten Zeitraum gab es keine Fälle, in denen die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 28 oder § 35 StAG wieder entzogen wurde.

Unterlagen

Beratungen

Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung)
03.06.2026
kein Ergebnis hinterlegt