Winterräumdienst auf Radverkehrsanlagen
20261150 · Antwort der Verwaltung · 27.05.2026 · Tiefbauamt
▶ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der Fraktion Die Linke erläutert die Verwaltung die aktuelle Situation des Winterdienstes auf Radverkehrsanlagen. Dabei wird zwischen verschiedenen Arten von Wegen unterschieden. Radfahrstreifen auf Fahrbahnniveau sowie Protected Bike Lanes werden im Rahmen des regulären Winterdienstes oder durch den USB behandelt. Für Radwege auf Gehwegniveau sowie gemeinsame Geh- und Radwege gibt es derzeit keine spezifische Regelung in der Straßenreinigungssatzung; hier sind die Anlieger lediglich zur Räumung eines ein Meter breiten Streifens verpflichtet. Wege abseits des Straßennetzes werden nur in Ausnahmefällen geräumt, da in vielen Landschaftsschutzgebieten der Einsatz von Streumitteln untersagt ist.
Die Verwaltung prüft derzeit Möglichkeiten für den Winterdienst abseits des Straßennetzes, etwa den Einsatz von Ameisensäure, wobei die finanzielle Lage der Stadt und personelle Kapazitäten als limitierende Faktoren genannt werden. Eine Änderung der Straßenreinigungssatzung zur Einbeziehung von Radverkehrsanlagen würde ein parlamentarisches Votum erfordern. Zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer wird die Nutzung offizieller Kommunikationskanäle vorgeschlagen. Bezüglich der Unfallstatistik verweist die Verwaltung auf zwei von der Polizei erfasste Unfälle durch Glätte, wobei eine betroffene Rampe künftig in den Winterdienst aufgenommen werden soll.
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