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Jede zweite Abschiebung im Zuständigkeitsbereich der Kommunalen Ausländerbehörde Bochum scheitert. Was sind die Gründe?

20261141 · Antwort der Verwaltung · 30.06.2026 · Amt für Bürgerservice

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KI-Zusammenfassung

Auf Anfrage der AfD-Fraktion hat die Verwaltung der Stadt Bochum Informationen zu den Rückführungsmaßnahmen der Kommunalen Ausländerbehörde vorgelegt. Für das Gesamtjahr 2025 wurden 24 vollzogene und 17 stornierte Rückführungen verzeichnet. Eine detaillierte Auswertung der Stornierungsgründe, wie etwa die Abwesenheit von Personen oder Kirchenasyl, ist laut Verwaltung nicht möglich, da das interne Controlling keine Kennzahlen zu spezifischen Ursachen führt.

Hinsichtlich der Frage, ob die Unterbringungsform in Sammelunterkünften oder Mietwohnungen die Erfolgsquote beeinflusst, erklärte das Ausländerbüro, dass keine belastbaren Rückschlüsse gezogen werden können. Auch ein Vergleich der Rückführungszahlen mit anderen Kommunen sei aufgrund fehlender Vergleichsdaten, wie etwa der Anzahl der tatsächlich im Zuständigkeitsbereich aufhältigen ausreisepflichtigen Personen, nicht sachgerecht. Die Verwaltung wies zudem auf eine Entwicklung bei den freiwilligen Ausreisen hin, die von 72 Personen im Jahr 2025 auf voraussichtlich 116 Personen im laufenden Jahr steigen dürften.

Zu den Hinweisen über mögliche Informationslecks, durch die Rückführungstermine bekannt werden könnten, liegen dem Ausländerbüro keine gesicherten Hinweise vor. Entsprechend besteht bislang kein Erfordernis für Maßnahmen zur Verhinderung solcher Lecks. Die Verwaltung betonte, dass Rückführungen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und bei Vorliegen einer vollziehbaren Ausreiseverpflichtung durchgeführt werden.

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