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Follow-up Zuständigkeitswechsel bei Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BUT)

20261131 · Antwort der Verwaltung · 02.06.2026 · Jugendamt

↳ Zugehörige Anfrage Follow-Up Zuständigkeitswechsel bei Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) · 05.03.2026
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Beratungsfolge

Datum | Gremium | Ergebnis | 02.06.2026 | Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales | noch nicht beraten |

Die SPD-Fraktion erkundigt sich nach den Auswirkungen der Umstrukturierung bei den Bildungs- und Teilhabeleistungen. Seit Februar 2025 ist das Jobcenter für Familien im SGB II-Bereich zuständig, das Jugendamt betreut weiterhin andere Rechtskreise.

Seit dem 1. Februar 2025 liegt die Zuständigkeit für die Umsetzung der Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) für Familien im Rechtskreis Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) beim Jobcenter. Das Jugendamt betreut hingegen weiterhin BuT-beziehende Haushalte in den Rechtskreisen Bundeskindergeldgesetz (Wohngeld, Kinderzuschlag) und Asylbewerberleistungsgesetz.

Personalausstattung nach der Umstrukturierung

Das Jobcenter Bochum verfügt aktuell über 18 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für den BuT-Bereich, wobei noch ein Bedarf von 2,27 VZÄ besteht. Im Jugendamt sind derzeit 20,37 VZÄ im mittleren Dienst sowie vier Vollzeitstellen im gehobenen Dienst tätig. Vor der Umstellung im Jahr 2024 betrug der VZÄ im Jugendamt 29,91.

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Beschwerden blieben gering

Die Umstrukturierung verlief weitgehend problemlos. Das Jobcenter verzeichnete in fast 14 Monaten lediglich drei Kontaktaufnahmen zum Kundenreaktionsmanagement, davon nur eine Beschwerde. Viele Schulen und Sozialarbeiter lobten sogar die schnelle Bearbeitung. Das Jugendamt hatte vorab Serienbriefe an Anbieter verschickt und die Umstellung auf der Homepage angekündigt.

Einheitliche Rechtsanwendung durch gemeinsame Vorgaben

Das Jugendamt legt gemeinsame Vorgaben fest, um eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten. Allerdings ist aufgrund der verschiedenen Rechtskreise nicht immer eine vollständig einheitliche Anwendung möglich. Spezielle Vorkehrungen für einen unterbrechungsfreien Übergang bei Rechtskreiswechseln wurden bisher nicht getroffen, jedoch erfolgt die Bearbeitung vollständiger Anträge in der Regel innerhalb weniger Werktage.

Deutlicher Anstieg bei Inanspruchnahme und Mittelabfluss

Die Inanspruchnahme entwickelte sich positiv:

  • 2021: 12.327 Berechtigte, 6.451.372 Euro Mittelabfluss
  • 2022: 13.972 Berechtigte, 8.238.828 Euro Mittelabfluss
  • 2023: 13.023 Berechtigte, 8.720.463 Euro Mittelabfluss
  • 2024: 13.413 Berechtigte, 10.060.715 Euro Mittelabfluss

Für 2025 wurden 8.453 Anspruchsberechtigte erreicht (ohne SGB II-Bereich). In den Rechtskreisen ohne SGB II wurden 26.378 Anträge gestellt und 4.394.449 Euro ausgezahlt – eine Steigerung um 41,49 Prozent gegenüber 2024. Besonders im Bereich soziale und kulturelle Teilhabe stieg der Mittelabfluss um 72,58 Prozent.

Digitale Bildungskarte erneut diskutiert

Die SPD-Fraktion fragte erneut nach einer digitalen BuT-Karte nach Vorbild von Hamm oder dem Kreis Unna. Die Verwaltung sieht dies weiterhin kritisch. Sie argumentiert, dass das aktuelle Verfahren mit direkten Geldleistungen an Familien dem Starke-Familien-Gesetz von 2019 vollständig entspricht und mehr Flexibilität bietet. Familien können so neben Vereinskosten auch notwendige Sportkleidung finanzieren und müssen sich gegenüber Vereinen nicht als hilfebedürftig zu erkennen geben.

Unterlagen

Beratungen

Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (5. Sitzung)
02.06.2026
kein Ergebnis hinterlegt