Mögliche Verletzung der Neutralitätspflicht des Bezirksbürgermeisters
20260973 · Antwort der Verwaltung · 21.04.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Wattenscheid II
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Wattenscheid II hat auf eine Anfrage zur möglichen Verletzung der Neutralitätspflicht durch den Bezirksbürgermeister Holger Dünnebacke reagiert. Gegenstand der Anfrage war eine Einladung zu einer Informationsveranstaltung zum August-Bebel-Platz, bei der Teile der Bezirksvertretung nicht berücksichtigt wurden.
Laut der Antwort der Verwaltung handelte es sich bei der Veranstaltung um eine Sitzung der SPD-Fraktion. Der Bezirksbürgermeister habe irrtümlicherweise das offizielle Funktionspostfach „Bezirksbürgermeister“ für die Einladungen verwendet. Die Verwaltung stellte fest, dass durch die Nutzung dieses Postfaches für eine Fraktionssitzung das Neutralitätsgebot verletzt wurde. Da sich der Vorgang jedoch auf die formale Fehlverwendung des Postfaches beschränkte und keine Außenwirkung auf politische Entscheidungsprozesse oder die Öffentlichkeit entfaltete, wurde keine Beeinflussung festgestellt. Der Bezirksbürgermeister wurde bereits schriftlich und mündlich auf die Einhaltung der Neutralitätspflicht sowie die sachgemäße Nutzung dienstlicher Kommunikationsmittel hingewiesen.
Bezüglich der Kosten für die Veranstaltung erklärte die Verwaltung, dass kein Budget für solche Zwecke zur Verfügung steht. Das jährliche Budget für Repräsentation und Gästebewirtung in Höhe von 3.000 Euro wurde für diesen Anlass nicht beansprucht.
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