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Stadt als Mietpartei in prekären Mietquartieren

20260946 · Antwort der Verwaltung · 09.06.2026 · Amt für Soziales

↳ Zugehörige Anfrage Stadt als Mietpartei in prekären Mietquartieren · 10.03.2026
🟢 Beschlossen 09.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (6. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben in der Bezirksvertretung Bochum-Süd angefragt, inwieweit die Stadt Bochum als Mietpartei in bestimmten Wohnquartieren, wie etwa am Gropiusweg oder im Unicenter, auftritt. Hintergrund der Anfrage sind Berichte über bauliche Mängel wie Schimmel oder Heizungsausfälle sowie hohe Nebenkosten in diesen Wohngebieten. Die Fraktionen wollten wissen, ob die Stadt über eine stellvertretende Mietpartei-Funktion für Bezieher von Sozialleistungen auf die Vermietungsunternehmen einwirken kann.

Das Amt für Soziales stellte in der Antwort der Verwaltung klar, dass die Stadt Bochum nicht als Mietpartei für Personen fungiert, die Leistungen nach dem SGB II, XII oder dem AsylbLG beziehen. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden zwar als Bedarf im Rahmen der Leistungsberechnung berücksichtigt, die Stadt wird jedoch nicht Vertragspartei der Mietverhältnisse. Damit stehen ihr auch keine mietrechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung, um direkt auf die Vermietungsunternehmen einzuwirken oder Mängel einzufordern.

Bei der Prüfung von Nebenkostenabrechnungen konzentriert sich die Verwaltung auf leistungsrechtliche Aspekte wie die Einhaltung von Fristen oder die Zulässigkeit von Kostenpositionen. Bei Unstimmigkeiten werden die Betroffenen aufgefordert, Korrekturen beim Vermieter zu verlangen; zudem können Beratungsscheine für Stellen wie den Mieterverein ausgestellt werden. Eine Zusammenarbeit mit der Wohnungsaufsicht findet statt, sofern dem Amt für Soziales erhebliche Mängel in den Mietobjekten gemeldet werden.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Süd (6. Sitzung)
09.06.2026
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.