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Verkehrs- und Parksituation in der Flüsse Siedlung

20260901 · Antwort der Verwaltung · 27.05.2026 · Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage Verkehrs- und Parksituation im Flüssesiedlung · 03.03.2026
🟢 Beschlossen 28.04.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (5. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Auf Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord zur Verkehrssituation in der Flüsse Siedlung hat die Verwaltung eine Stellungnahme abgegeben. Die Fraktion hatte auf den Parkdruck in der Agger- und Biggestraße sowie auf die Beeinträchtigung der Gehwege und die Sichtbarkeit an Kreuzungen hingewiesen. Zudem wurden Bedenken hinsichtlich des Durchgangsverkehrs und möglicher Erschütterungen in Gebäuden der Böckenbergstraße geäußert.

Die Verwaltung führt aus, dass aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten von fünf bis sechs Metern ein Begegnungsverkehr bei parkenden Fahrzeugen erschwert ist. Ein Eingriff in die Parkordnung wurde bisher nicht vorgenommen, da dies zum Wegfall von 60 bis 70 Prozent der Stellplätze führen würde. Den Durchgangsverkehr sowie die aktuelle Verkehrslage in der Tempo-30-Zone stuft die Verwaltung als verkehrsüblich ein.

Bezüglich der gemeldeten Erschütterungen konnte nach einer Überprüfung vor Ort kein Sachverhalt festgestellt werden. Der Einbau von Segmentschwellen ist in den betroffenen Straßen nicht geplant, da die niedrigen Geschwindigkeiten bereits ausreichen. Dennoch ist die Umsetzung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen an den Einmündungen Werrastraße/Diemelstraße und Böckenbergstraße/Josephinenstraße vorgesehen. Die Installation von Segmentschwellen soll nach Verzögerungen durch vorangegangene Hochbaumaßnahmen zeitnah erfolgen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 174 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (5. Sitzung)
27.05.2026
kein Ergebnis hinterlegt
Bezirksvertretung Bochum-Nord (5. Sitzung)
28.04.2026
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.