Eingabe gem. § 24 GO NRW i.V.m. § 9 Hauptsatzung der Stadt Bochum hier: Konkretisierung der Eingabe vom 13.11.2025 auf Prüfung einer Erhaltungssatzung für das Gebiet der denkmalgeschützten Siedlung „Am Röderschacht“ vom 16.02.2026, Beitritt zur Eingabe zur Prüfung einer Erhaltungssatzung für das Gebiet der denkmalgeschützten Siedlung „Am Röderschacht“ vom 18.02.2026, Beitritt zur Eingabe zur Prüfung einer Erhaltungssatzung für das Gebiet der denkmalgeschützten Siedlung „Am Röderschacht“ vom 24.02.2026 sowie Beitritt und Hilfsanregung zur Eingabe gem. § 24 GO NRW i.V.m. § 9 Hauptsatzung der Stadt Bochum vom 24.02.2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20260132/1 des Amts für Stadtplanung und Wohnen befasst sich mit der Prüfung einer sozialen Erhaltungssatzung für die denkmalgeschützte Siedlung „Am Röderschacht“. Hintergrund der Vorlage sind verschiedene Eingaben und Beitritte von Petenten aus den Monaten November 2025 und Februar 2026. Die Antragstellenden streben die Einführung einer solchen Satzung an, um die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie umfangreiche Modernisierungen zu verhindern.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass eine soziale Erhaltungssatzung zur Unterbindung von Umwandlungen aufgrund der erloschenen Umwandlungsverordnung NRW seit dem 27. März 2020 rechtlich nicht wirksam wäre. Hinsichtlich der Modernisierungen wird auf die bestehende Genehmigungspflicht durch die Untere Denkmalbehörde verwiesen. Eine Wirksamkeit der Satzung für das spezifische Gebiet wird zudem als nicht erkennbar bewertet, da keine hinreichenden Erkenntnisse über den Umfang der geplanten Modernisierungen durch den Eigentümer vorliegen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, der Anregung der Petenten nicht zu folgen und auf ein Prüfverfahren zu verzichten, das Maßnahmen wie Melderegisterauswertungen oder Haushaltsbefragungen beinhalten würde. Ein durch den Ausschuss gesetztes Zeitfenster für notwendige Prüfungen oder externe Gutachten wird als zu kurz eingestuft. Zudem lehnt die Verwaltung die Möglichkeit ab, gegenüber dem Investor Fristen zu setzen. Über den Vorschlag soll der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. März 2026 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 03.03.2026Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD, UWG:FB)Dafür:12 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke)
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Stadtplanung und Wohnen
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