Zuwendung an die Werbegemeinschaft Linden e. V.
✦ Zusammenfassung
Teilfinanzierung des Karnevalsumzugs
Die Werbegemeinschaft Linden e.V. hatte ursprünglich eine Zuwendung in Höhe von 6.000 Euro für den Rosenmontagsumzug in Bochum-Linden beantragt. Die Bezirksvertretung kann jedoch aufgrund ihrer Zuwendungsrichtlinien maximal 1.500 Euro aus bezirklichen Mitteln zur Förderung von Aktivitäten im Stadtbezirk bewilligen.
Rechtliche Grundlage der Förderung
Die Entscheidungsbefugnis der Bezirksvertretung basiert auf Ziffer 2.1.9 der Anlage 2 zur Hauptsatzung in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Danach können die Bezirksvertretungen über die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen entscheiden.
Verwaltung und Kontrolle der Mittel
Nach der geplanten Bewilligung sollen die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Südwest die Zuwendung auszahlen und nach Abschluss der Maßnahmen deren ordnungsgemäße Verwendung prüfen. Die entsprechende Beschlussvorlage wurde von Thomas Fründ aus der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Südwest VI verfasst.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Ort
📍 Linden · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Linden.
Beratungsfolge
- 29.04.2026Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen:10 (SPD, Grüne, Linke)Dafür: 5 (CDU)
- 04.03.2026Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
✉ Neue Vorlagen aus dem Bezirk Südwest direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz