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Beschlussvorlage der Verwaltung

Zuwendung an die Werbegemeinschaft Linden e. V.

20260423 29.04.2026 Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Südwest VI

🟢 Beschlossen 29.04.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (5. Sitzung) · Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen:10 (SPD, Grüne, Linke)Dafür: 5 (CDU)

✦ Zusammenfassung

Teilfinanzierung des Karnevalsumzugs

Die Werbegemeinschaft Linden e.V. hatte ursprünglich eine Zuwendung in Höhe von 6.000 Euro für den Rosenmontagsumzug in Bochum-Linden beantragt. Die Bezirksvertretung kann jedoch aufgrund ihrer Zuwendungsrichtlinien maximal 1.500 Euro aus bezirklichen Mitteln zur Förderung von Aktivitäten im Stadtbezirk bewilligen.

Rechtliche Grundlage der Förderung

Die Entscheidungsbefugnis der Bezirksvertretung basiert auf Ziffer 2.1.9 der Anlage 2 zur Hauptsatzung in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Danach können die Bezirksvertretungen über die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen entscheiden.

Verwaltung und Kontrolle der Mittel

Nach der geplanten Bewilligung sollen die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Südwest die Zuwendung auszahlen und nach Abschluss der Maßnahmen deren ordnungsgemäße Verwendung prüfen. Die entsprechende Beschlussvorlage wurde von Thomas Fründ aus der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Südwest VI verfasst.

Dokumente

Ort

📍 Linden · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Linden.

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