Einrichtung von Schutzwohnungen für von häuslicher Gewalt betroffene Menschen
20260378 · Antwort der Verwaltung · 07.05.2026 · Amt für Soziales
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt zur Einrichtung von Schutzwohnungen für Opfer häuslicher Gewalt reagiert. Laut Auskunft des Frauenhauses Bochum mussten im Jahr 2025 insgesamt 314 Frauen abgewiesen werden. Als Gründe für diese Abweisungen wurden unter anderem psychische Erkrankungen, Wohnungslosigkeit, ungeklärte Finanzierung sowie fehlende Kapazitäten für größere Personengruppen angeführt.
Die Auslastungszahlen im Frauenhaus zeigen eine steigende Tendenz bei den Plätzen für Frauen, die von 82 Prozent im Jahr 2023 auf 85 Prozent im Jahr 2025 anstiegen. Bei den Plätzen für Kinder lag die Auslastung im Jahr 2025 bei 90 Prozent.
Hinsichtlich der Einführung von Frauenschutzwohnungen bewertet die Verwaltung diese als eine mögliche Ergänzung zum bestehenden Angebot, um die Verweildauer im Frauenhaus zu reduzieren und flexiblere Konzepte zu ermöglichen. Die Wohnungsbau-verbund Bochum (VBW) unterstützt bereits bei der Vermittlung von eigenem Wohnraum für Frauen aus dem Frauenhaus.
Für die Erstellung eines passenden Konzepts in Bochum wird ein Austausch mit Experten aus dem Netzwerk gegen Gewalt sowie mit der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände empfohlen. Parallel dazu wird auf Landesebene eine Analyse der bestehenden Schutz- und Beratungskapazitäten durchgeführt, die als Grundlage für die weitere Entwicklungsplanung im Rahmen des Gewalthilfegesetzes dienen soll.
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