Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Einführung von Zero-Based-Budgeting für den städtischen Haushalt
✦ Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss, eine Anregung der Gruppe "Stadtgestalter/Volt" zur Einführung von Zero-Based-Budgeting abzulehnen. Als Hauptgründe nennt sie den enormen Personalaufwand und die bereits bestehenden umfangreichen Controlling-Verfahren.
Bürger-Anregung für grundlegende Haushaltsreform
Die Drei Einwohner haben als Vertreter der Gruppe "Stadtgestalter/Volt" eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW eingereicht. Sie fordern, alle drei bis vier Jahre den städtischen Haushalt nach den Prinzipien des Zero-Based-Budgeting aufzustellen.
Bei diesem Verfahren würde die Haushaltsplanung nicht mehr auf den Zahlen des Vorjahres basieren, sondern "auf dem weißen Blatt Papier" beginnen. Alle Ausgaben müssten neu begründet und priorisiert werden. Als Vorbilder führen die Antragsteller die Städte Wiesbaden und Frankfurt an, die bereits entsprechende Verfahren eingeführt haben.
Verwaltung sieht hohe Hürden
Das Amt für Finanzsteuerung unter Leitung von Frank Schnelle lehnt den Vorschlag ab. Die Verwaltung argumentiert, dass Zero-Based-Budgeting bei kommunalen Pflichtaufgaben wie Sozial- und Jugendhilfeleistungen nicht sinnvoll anwendbar sei, da deren Art und Umfang rechtlich festgelegt seien.
Der "mögliche Erkenntnisgewinn" stehe in keinem Verhältnis zu den "enormen Zeit- und Personalaufwänden für die extrem arbeitsintensive vollständige Neubewertung der Haushaltsposten", deren Umsetzung durch die bestehende Personalknappheit nicht möglich erscheine.
Bestehende Verfahren bereits umfangreich
Die Stadt führe bereits seit langem ein "mehrstufiges, sehr detailliertes und transparentes Verfahren der Haushaltsplanung" durch. Dazu gehören unter anderem Budgetdialoge mit allen Fachbereichen, detaillierte Prüfungen der Budgetbedarfe, Eckwerteverfahren mit dem Verwaltungsvorstand und dem Rat sowie umfangreiche Berichterstattungen im Rahmen des unterjährigen Controllings.
Unterschiede zu anderen Kommunen
Die Verwaltung weist auch darauf hin, dass das von der Bertelsmann-Stiftung 2014 empfohlene Verfahren für das Land NRW konzipiert war, dessen kameralistisches Haushaltssystem nicht mit dem doppischen System der Kommunen vergleichbar sei. Zudem wende "kaum eine Kommune" das Zero-Base-Budgeting an.
Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird am 11. März 2026 über die Anregung entscheiden.
Dokumente
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Beratungsfolge
- 11.06.2026Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (AfD)
- 11.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
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