Bestellung eines beratenden Mitglieds im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)
✦ Zusammenfassung
Zusätzlicher Platz nach Jugendamtssatzung
Nach der Wahl der Ausschussmitglieder am 20. November 2025 muss nun ein weiterer Schritt folgen: Gemäß § 4 Absatz 3 Nummer 9 der Jugendamtssatzung ist der Rat verpflichtet, einen Vertreter eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zu bestellen, dessen ursprünglicher Vorschlag nicht berücksichtigt werden konnte.
Beratende Funktion ohne Stimmrecht
Das neue Mitglied wird ausschließlich beratend tätig sein. Der Jugendhilfeausschuss besteht laut Satzung aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern einschließlich der Vorsitzenden sowie zusätzlichen beratenden Mitgliedern ohne Stimmrecht.
Zeitplan für die Entscheidung
Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 28. Januar 2026 vorberaten. Die endgültige Entscheidung über die Bestellung trifft der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026.
Die Maßnahme verursacht nach Angaben der Verwaltung keine zusätzlichen Kosten und hat keine klimarelevanten Auswirkungen.
Beschlussvorlage zur Bestellung eines beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 05.02.2026Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 28.01.2026Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
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