Vorfälle mit diskriminierendem Hintergrund an Bochumer Bildungseinrichtungen
✦ Zusammenfassung
Verwaltung verweist auf Zuständigkeit des Landes
Das Schulverwaltungsamt unter Stephan Heimrath erteilte der Anfrage eine Absage. Die Begründung: Als Schulträger sei die Stadt ausschließlich für „äußere Schulangelegenheiten" wie Gebäude und Ausstattung zuständig. Sämtliche gestellten Fragen beträfen jedoch „innere Schulangelegenheiten" – und damit den Zuständigkeitsbereich des Landes NRW.
Bezirksregierung und Schulamt als Ansprechpartner genannt
Für weiterführende Schulen sei die obere Schulaufsicht bei der Bezirksregierung Arnsberg zuständig, für Grund-, Haupt- und Förderschulen das Schulamt als untere Schulaufsichtsbehörde. Entsprechende Anfragen müssten an diese Behörden gerichtet werden.
Die Vorlage durchläuft nun den Ausschuss für Schule und Bildung am 14. Januar sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar, bevor sie am 5. Februar im Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.
Dokumente
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Beratungsfolge
- 05.02.2026Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.01.2026Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.01.2026Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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