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Beschlussvorlage der Verwaltung

Bestellung von Schriftführenden für den Wahlprüfungsausschuss der Stadt Bochum

20252605 Amt für Bürgerservice

🟢 Beschlossen 07.01.2026 · Wahlprüfungsausschuss (1. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ Zusammenfassung

Der Wahlprüfungsausschuss der Stadt Bochum soll zum Beginn der neuen Wahlperiode eine neue Schriftführung erhalten. Die Verwaltung schlägt Beate Schubert als Schriftführerin und Daniel Peters als stellvertretenden Schriftführer vor.

Personalentscheidung für den Wahlprüfungsausschuss

Wie aus der Beschlussvorlage hervorgeht, sind zu Beginn der neuen Wahlperiode die Schriftführungen für den Rat, die Fachausschüsse und die Beiräte neu zu bestellen. Der Wahlprüfungsausschuss soll am 7. Januar 2026 über die Bestellung der beiden Kandidaten entscheiden.

Rechtliche Grundlage für die Bestellung

Die Bestellung erfolgt gemäß § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie § 22 der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Nach diesen Vorschriften werden die Schriftführungen der städtischen Gremien durch das jeweilige Gremium bestellt und abberufen. Als Schriftführer sind städtische Dienstkräfte zu bestellen.

Keine finanziellen Auswirkungen

Die Maßnahme verursacht keinen zusätzlichen Mittelbedarf und hat keine jährlichen Folgelasten. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Die Bestellung soll bei Annahme des Vorschlags mit sofortiger Wirkung erfolgen.

Zusammenfassung vom 28.03.2026. Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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