Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin, der Kommunalwahlen und der Direktwahl des Integrationsausschusses vom 14.09.2025 sowie der Stichwahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin vom 28.09.2025
✦ Zusammenfassung
Umfassende Wahlprüfung ohne Beanstandungen
Die Verwaltung legt dem Wahlprüfungsausschuss eine positive Bewertung aller Wahlen vor. Geprüft wurden die Oberbürgermeisterwahl vom 14. September 2025, die erforderliche Stichwahl vom 28. September, die Kommunalwahlen für Rat und sechs Bezirksvertretungen sowie die Direktwahl des Integrationsausschusses.
Nach § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) hatte der Wahlprüfungsausschuss von Amts wegen zu prüfen, ob Gründe für eine Ungültigkeitserklärung vorliegen. Dies wäre der Fall bei mangelnder Wählbarkeit von Kandidaten, wahlentscheidenden Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung oder ungültiger Ergebnisfeststellung.
Keine Einsprüche gegen Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse wurden nach ihrer Feststellung durch den Wahlausschuss ordnungsgemäß im Amtsblatt bekanntgemacht: am 17. September für die Oberbürgermeisterwahl, am 29. September für die Kommunalwahlen und Integrationsausschusswahl sowie am 6. Oktober für die Stichwahl des Oberbürgermeisters.
In den Bekanntmachungen wurde auf das Einspruchsrecht hingewiesen. Wahlberechtigte, Parteien, Wählergruppen und die Aufsichtsbehörde hatten jeweils einen Monat Zeit für Einsprüche. Diese Frist verstrich ohne eingegangene Einsprüche.
Beratungsfolge bis zur Ratsentscheidung
Der Wahlprüfungsausschuss wird am 7. Januar 2026 über die Vorlage beraten. Anschließend befasst sich am 28. Januar der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss damit. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026.
Sollte der Rat die Gültigkeit beschließen, können gegen diesen Beschluss noch binnen eines Monats Klagen beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Auch der Aufsichtsbehörde steht dieses Recht zu.
Rechtliche Grundlage der Wahlprüfung
Die Gültigkeitsprüfung erfolgt auf Basis des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW. Der Oberbürgermeister darf nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht an der Beratung über die Gültigkeit seiner eigenen Wahl mitwirken.
Die umfangreiche Dokumentation umfasst Niederschriften und Ergebnisse aller Wahlgänge sowie die öffentlichen Bekanntmachungen. Diese liegen der Beschlussvorlage als Anlagen bei.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 05.02.2026Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.01.2026Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.01.2026Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Bürgerservice
- Bildung des Wahlausschusses der Stadt Bochum 05.02.2026
- Kostenpflichtiges Anwohnerparken in Bochum als effektive Einnahmequelle der Stadt? Wie sinnvoll und gerecht ist diese kommunale Maßnahme? 05.02.2026
- Bestellung von Schriftführenden für den Wahlprüfungsausschuss der Stadt Bochum 07.01.2026
- Wartezeiten in der Führerscheinstelle 19.03.2026
- Mietwagenunternehmen nicht verteufeln! 19.03.2026
- Sachstandsbericht Asylsystem Bochum 21.04.2026
Aus derselben Sitzung
- Aktueller Stand zu Innovationsprojekten im Rettungsdienst Rat (4. Sitzung), 05.02.2026
- Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern der Ratsfraktionen in die Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) Rat (4. Sitzung), 05.02.2026
- Wahl einer Vertreterin / eines Vertreters für den Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft für die Amtsperiode 2026 - 2031 Rat (4. Sitzung), 05.02.2026
- Einführung eines Demokratie-Wegweisers in Bochum Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (2. Sitzung), 28.01.2026
- Bestellung von Schriftführenden für den Wahlprüfungsausschuss der Stadt Bochum Wahlprüfungsausschuss (1. Sitzung), 07.01.2026
- 9. Sachstandsbericht Stadtpark Bochum Rat (4. Sitzung), 05.02.2026
✉ Neue Vorlagen zum Thema Wirtschaft & Finanzen direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz