Vorkaufssatzung Nr. 1050 V – Castroper Straße/Harpener Straße – für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 1050 – Castroper Straße/Harpener Straße – hier: Satzungsbeschluss
20252415/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.12.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
📍 Castroper Straße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einführung der Vorkaufssatzung Nr. 1050 V für das Gebiet im Bereich der Castroper Straße und der Harpener Straße vorgelegt. Der Geltungsbereich umfasst etwa 67 Hektar und beinhaltet Teile des Produktionsgeländes von Thyssenkrupp Steel Europe (TKSE) sowie angrenzende Wohn- und Gewerbeflächen.
Die Satzung dient der Sicherung der städtebaulichen Entwicklung, insbesondere vor dem Hintergrund der angekündigten Schließung des TKSE-Standortes bis spätestens Ende 2028. Ziel ist es, die Nachnutzung des Areals im Sinne der Stadtentwicklungsziele zu steuern und zu verhindern, dass Grundstücksverkäufe die künftige Bauleitplanung beeinträchtigen.
Im Rahmen der Vorkaufssatzung müssen Eigentümer innerhalb des Gebiets den Abschluss von Kaufverträgen der Stadt melden. Die Stadt Bochum kann bei Bedarf das Vorkaufsrecht ausüben oder Abwendungsvereinbarungen mit Käufern treffen, um die Einhaltung der planerischen Ziele abzusichern. Die Entscheidung über die Satzung wird im Rat für den 18. Dezember 2025 erwartet. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
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