Neuberufung von Mitgliedern des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur für Arbeit Bochum
✦ Zusammenfassung
Neuberufung wird notwendig
Der Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur für Arbeit setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen: dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit als Vorsitzendem sowie je zwei Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften. Die Städte Bochum und Herne stellen dabei gemeinsam die Vertreter der öffentlichen Körperschaften.
Die Mitgliedschaft der aktuellen Vertreter endet mit Ablauf der XVII. Legislaturperiode. Für die XVIII. Legislaturperiode müssen daher neue Mitglieder benannt und von der Bezirksregierung bestätigt werden.
Personalvorschlag der Stadt
Die Verwaltung schlägt für die Amtszeit vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2028 vor:
Ordentliches Mitglied:
- Jens Vieting (auf Vorschlagsrecht des Oberbürgermeisters)
Stellvertretende Mitglieder:
Susanne Gleba, stellvertretende Leiterin des Amtes für Soziales (auf Vorschlagsrecht des Oberbürgermeisters)
Zwei weitere Stellvertreter sind noch zu benennen
Aufgaben des Ausschusses
Der Ausschuss entscheidet über Entlassungssperren, wenn Arbeitgeber Massenentlassungen bei der Agentur für Arbeit anzeigen müssen. Dies betrifft Betriebe, die innerhalb von 30 Kalendertagen eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern entlassen wollen - je nach Betriebsgröße zwischen fünf und mindestens 30 Beschäftigte.
Die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit darf nur bei weniger als 50 Entlassungen allein entscheiden. In allen anderen Fällen ist der Ausschuss zuständig.
Beratung in den Gremien
Die Vorlage wird am 11. Dezember 2025 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025.
Dokumente
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Beratungsfolge
- 18.12.2025Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 11.12.2025Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
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