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Kommunalverfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (VerfGH NRW) wegen unzureichender Erstattung der Kosten für U3-Kinder (Belastungsausgleich Jugendhilfe)

20252366 · Mitteilung der Verwaltung · 20.11.2025 · Jugendamt

🟢 Beschlossen 20.11.2025 · Rat (2. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Gemeinsames Vorgehen mit dem Städtetag

Das Verfahren wird vom Städtetag NRW begleitet. Nach Angaben der Verwaltung soll die Klage idealerweise gemeinsam mit einer weiteren Großstadt geführt werden. Welche Kommune ebenfalls klagen will, geht aus der Vorlage nicht hervor.

Beschluss unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Die eigentliche Beschlussfassung erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung. Die Verwaltung begründet dies mit Vorgaben der Geschäftsordnung sowie dem Schutz von Datenschutz- und Geheimhaltungsinteressen.

Die Vorlage wurde vom Jugendamt erstellt und trägt das Datum vom 6. November 2025.


Beratungen

Rat (2. Sitzung)
20.11.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.