Fehlende Benachrichtigungen zur Wahl des Integrationsgremiums 2025
20252187 · Antwort der Verwaltung · 01.10.2025 · Amt für Bürgerservice
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ bezüglich fehlender Wahlbenachrichtigungen für die Wahl zum Integrationsausschuss 2025 reagiert. Die Anfrage thematisierte den Verdacht, dass insbesondere Personen aus der Ukraine keine Benachrichtigungen erhalten hätten, obwohl die Voraussetzungen für eine Wahlberechtigung vorlagen.
Andreas Mruck vom Amt für Bürgerservice erklärte, dass Einzelfälle bekannt sind, in denen die automatisierte Eintragung in das Wählerverzeichnis aufgrund unvollständiger oder unklarer melderechtlicher Informationen, etwa zum Aufenthaltsstatus oder zur Staatsangehörigkeit, nicht erfolgte. Zur Behebung wurde ein Online-Antragsverfahren für eine nachträgliche Eintragung eingerichtet, welches bislang von etwa zehn Personen genutzt wurde. In Bezug auf die Gruppe der ukrainischen Geflüchteten gab die Verwaltung an, dass rund 1.500 Personen aufgrund von Kriterien wie Alter, Aufenthaltsstatus oder Aufenthaltsdauer nicht wahlberechtigt waren.
Insgesamt wurden über 87.000 Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis erfasst, was die Zahl der deutschen Staatsangehörigen um etwa 30 Prozent überstieg. Zur Information über das Wahlverfahren wurden verschiedene Kanäle wie Pressemitteilungen, die Integreat-App sowie Videomaterial genutzt. Die Verwaltung prüft derzeit die Abläufe auf Optimierungspotenziale, um die technische Schnittstelle zwischen Melderegister und Wahlsoftware weiter zu verbessern und die automatische Eintragung zu vervollständigen.
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