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Anregung nach § 24 GO NRW Einbahnstraßen rund um den Romanusplatz

20251999 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.09.2025 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 18.09.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (43. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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📍 Romanusplatz · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 20251999 des Tiefbauamtes wird die Ablehnung einer Anregung nach § 24 GO NRW empfohlen. Die Anregung sieht vor, sämtliche Straßen, die in den Romanusplatz münden, als Einbahnstraßen auszuweisen. Die Verwaltung schlägt vor, diesem Vorschlag nicht zu folgen.

Die betroffenen Straßenabschnitte, darunter die Pieperstraße, Drusenbergstraße, Gilsingstraße und Friederikastraße, dienen der Erschließung von Wohngebieten sowie der Erreichbarkeit von Einrichtungen wie dem Bergmannsheil. Laut Tiefbauamt ist der Straßenquerschnitt in mehreren Abschnitten für den Begegnungsverkehr ausreichend, wie etwa in der Pieperstraße mit einer Fahrbarebreite von etwa 7,6 Metern.

Die Verwaltung begründet die Ablehnung mit dem Fehlen einer besonderen Gefahrenlage. Nach Auskunft der Polizei sind im Bereich des Romanusplatzes lediglich vereinzelte leichte Verkehrsunfälle mit Sachschäden bekannt. Eine Anordnung von Verkehrsverboten erfordere jedoch eine besondere Gefahrenlage. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Einbahnstraßen zu Umwegen für Anwohner führen könnten, was ein höheres Verkehrsaufkommen sowie eine Zunahme von Lärm und Feinstaub zur Folge haben könnte. Auch eine mögliche Erhöhung der Fahrgeschwindigkeiten durch den Wegfall des Begegnungsverkehrs wird als Nachteil angeführt. In der Friederikastraße würde eine Einbahnregelung zudem den Linienbusverkehr beeinträchtigen.

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Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (43. Sitzung)
18.09.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag