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Anwendung der Vorkaufssatzung der Stadt Bochum

20251940 · Antwort der Verwaltung · 01.10.2025 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster

↳ Zugehörige Anfrage Anwendung Vorkaufssatzung der Stadt Bochum · 02.07.2025
🟢 Beschlossen 01.10.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (43. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion FASG zur Anwendung der Vorkaufssatzung reagiert. Seit dem Inkrafttreten der neuen Satzung am 2. November 2023 wurde das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB bisher nicht ausgeübt. Ziel der Verwaltung ist es jedoch, durch Gespräche mit Erwerbern die künftige Nutzung von Grundstücken zu beeinflussen.

Seit dem Geltungsbeginn der Satzung sind etwa 2.000 Verkaufsanzeigen gemäß § 28 BauGB eingegangen. In jedem Fall prüft die Verwaltung, ob ein Vorkaufsrecht besteht. Strategisches Ziel ist die Mobilisierung von Flächen für den Wohnungsbau, insbesondere unbebaute oder brachliegende Grundstücke. Falls Käufer keine zeitnahe Bebauung planen, können Abwendungsvereinbarungen geschlossen werden, die eine Wohnraumschaffung innerhalb eines festgelegten Zeitraums verpflichten.

Die aktuelle Vorkaufssatzung gilt für das gesamte Stadtgebiet, ergänzt durch gebietsbezogene Satzungen, wie etwa für die Innenstadt. Eine intensivere Anwendung des Vorkaufsrechts würde zusätzliche finanzielle Mittel für den Grundstückserwerb sowie personelle Ressourcen für die Verwaltung und die spätere Unterhaltung der Flächen erfordern.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 151 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Planung und Grundstücke (43. Sitzung)
01.10.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.