Kanalbaumaßnahme an der Alten Bahnhofstraße – Eingriff in eine gem.§ 41 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) geschützte Allee - Befreiung gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
20251898 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 02.09.2025 · Umwelt- und Grünflächenamt
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen - 3Dagegen - 0Dafür -7
📍 Alte Bahnhofstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
▶ KI-Zusammenfassung
An der Alten Bahnhofstraße ist eine Erneuerung des städtischen Mischwasserkanals erforderlich. Die im Jahr 1934 errichteten Leitungen weisen bauliche und hydraulische Mängel auf. Eine Kanalbefahrung ergab Risse und Scherbenbildungen, wodurch eine Gefahr des Einsturzes besteht. Da die bestehenden Rohre aufgrund technischer Gegebenheiten wie zu tiefer Anschlüsse oder Krümmungen nicht durch Reparaturverfahren wie Schlauchliner saniert werden können, ist eine vollständige Erneuerung der Anlagen notwendig.
Die Maßnahme betrifft einen Bereich, in dem sich eine gesetzlich geschützte Allee befindet. Für die Umsetzung der Kanalerneuerung in geschlossener Bauweise müssen zehn Alleebäume gefällt werden. Die Verwaltung hat die Variantenprüfung durchgeführt und die geschlossene Bauweise gegenüber der offenen Bauweise bevorzugt, da bei der offenen Bauweise 33 Bäume entfernt werden müssten. Um den Alleecharakter zu erhalten, sollen an den Stellen der gefällten Bäume zehn neue Exemplare gepflanzt werden.
Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, eine Befreiung von den Verboten des Landesnaturschutzgesetzes NRW gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz zu erteilen. Begründet wird dies mit dem überwiegenden öffentlichen Interesse an der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung sowie der gesetzlichen Verpflichtung zur Instandhaltung der Anlagen. Dem Naturschutzbeirat wird vorgeschlagen, der Erteilung dieser Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde nicht zu widersprechen.
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