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Essener Straße Radwegfreigabe für S-Pedelecs II

20251884 · Antwort der Verwaltung · 18.09.2025 · Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage Essener Straße Radwegfreigabe für S-Pedelecs II · 24.06.2025
🟢 Beschlossen 18.09.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (43. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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📍 Essener Straße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur hat Dr. Steude die Freigabe des Radfahrstreifens in der Essener Straße für S-Pedelecs thematisiert. Es wurde angefragt, ob eine Freigabe für diese Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h möglich sei, um den Verkehrsfluss der Kraftfahrzeuge, die auf dieser Strecke mit bis zu 70 km/h fahren, nicht zu beeinträchtigen.

Das Tiefbauamt erklärte in seiner Antwort, dass der Verwaltung hier kein Ermessensspielraum zur Verfügung stehe. Die geltenden Vorgaben des Ministeriums für Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Verkehr (MUNV) NRW sehen eine Freigabe für S-Pedelecs nur in Ausnahmefällen vor, etwa bei baulichen Radwegen an Hauptverkehrsstraßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von über 50 km/h. Da die Essener Straße lediglich über einen markierten Radfahrstreifen und nicht über einen baulichen Radweg verfügt und zudem unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30, 50 und 70 km/h aufweist, sei eine Freigabe nicht möglich.

Bezüglich einer möglichen Klärung der Rechtsunsicherheit mit dem zuständigen Ministerium gab die Verwaltung an, sich bereits mit der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt zu haben. Von dort wurde kein Erfordernis gesehen, das Ministerium einzubeziehen, da die unterschiedlichen Geschwindigkeitsvorgaben auf der Strecke bereits gegen eine Freigabe sprechen.

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Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (43. Sitzung)
18.09.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.