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Essener Straße Radwegfreigabe für S-Pedelecs II

20251645 · Anfrage · 24.06.2025

↳ Antwort der Verwaltung Essener Straße Radwegfreigabe für S-Pedelecs II · 18.09.2025
🟢 Beschlossen 24.06.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (42. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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📍 Essener Straße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

Mit der Anfrage 20251645 befasst sich Dr. Volker Steude, Ratsmitglied der Fraktion Die STADTGESTALTER, mit der Frage nach der Freigabe von S-Pedelecs auf dem Radweg der Essener Straße. Bezugnahme findet er auf einen Erlass des MUNV NRW vom 18. Juli 2023. Dieser sieht vor, dass die Freigabe von S-Pedelecs auf innerstädtischen Radverkehrsanlagen primär in Ausnahmefällen erfolgen sollte, beispielsweise bei baulichen Radwegen an Hauptverkehrsstraßen mit zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von mehr als 50 km/h.

Laut der Anfrage ist der Radfahrstreifen an der Essener Straße, der mit dem Verkehrszeichen 237 gekennzeichnet ist, dem baulichen Radweg rechtlich gleichgestellt. Dr. Steude hinterfragt, ob die Verwaltung die Situation, in der S-Pedelecs mit 45 km/h neben dem drei Meter breiten Radweg fahren und damit den Autoverkehr mit 70 km/h beeinflussen könnten, weiterhin als zweckmäßig erachtet. Des Weiteren wird die Verwaltung gefragt, ob sie beim zuständigen Ministerium klären möchte, ob die im Erlass verwendete Formulierung Radfahrstreifen bewusst nicht umfasst oder ob diese aufgrund ihrer Beschaffenheit in den Anwendungsbereich des Erlasses fallen sollten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 163 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (42. Sitzung)
24.06.2025
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.