Parkraumbewirtschaftung auf bezirklichen Straßen
20251882 · Antwort der Verwaltung · 25.09.2025 · Tiefbauamt
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Grüne-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zur Parkraumbewirtschaftung auf bezirklichen Straßen geantwortet. In der Stellungnahme werden die Zuständigkeiten für verschiedene Regelungen zur Parkraumsteuerung erläutert.
Die Straßenverkehrsbehörde entscheidet gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darüber, ob auf bezirklichen Straßen eine Parkscheiben-Regelung eingeführt wird und wie lange das Parken unter dieser Regelung zulässig ist. Grundlage für diese Regelungen sind die Ergebnisse der zweiten Stufe des Parkraumkonzeptes, wobei auch Einzelfallregelungen bei einem nachgewiesenen Bedarf an Kurzzeitparkplätzen möglich sind. Die Entscheidung über die Einführung einer Parkschein-Regelung obliegt ebenfalls der Straßenverkehrsbehörde.
Bei der Bewirtschaftung städtischer Flächen wird zwischen privaten und öffentlichen Verkehrsflächen unterschieden. Für städtische Privatflächen liegt die Zuständigkeit bei den jeweiligen Fachämtern, wie beispielsweise dem Umwelt- und Grünflächenamt oder dem Referat für Sport und Bewegung. Bei öffentlichen Verkehrsflächen entscheidet die Straßenverkehrsbehörde auf Grundlage der StVO über die Art der Bewirtschaftung. Sofern eine Parkscheinpflicht besteht, übernimmt die Wirtschaftsentwicklungsgemeinschaft Bochum mbH (WEG) die Bewirtschaftung dieser Flächen.
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