Auflagen bei der Newroz-Feier am 21.03.2025
20251757 · Antwort der Verwaltung · 01.10.2025 · Ordnungs- und Veterinäramt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ zu den Auflagen der Newroz-Feier vom 21. März 2025 reagiert. Gegenstand der Anfrage waren die Koordination zwischen den Behörden, der Austausch mit den Veranstaltern sowie die Gleichbehandlung von Newlag-Feierlichkeiten und Osterfeuern.
Das Ordnungs- und Veterinäramt gab an, dass im Vorfeld eine Abstimmung zwischen der Polizei und dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) stattgefunden habe. Die Präsenz des KOD sei aufgrund von Ereignissen im Vorjahr geplant worden, um einen geordneten Ablauf zu gewährleisten. Ein direkter Austausch mit den Veranstaltern sei über verschiedene Kommunikationswege wie E-Mail, Telefon und persönliche Gespräche erfolgt.
Hinsichtlich der interkulturellen Kompetenz verwies die Verwaltung auf die städtische Antidiskriminierungsstrategie, die auch Schulungen für die Fachbereiche vorsieht. Bezüglich der Sicherheitsauflagen und der Hinterlegung einer Kaution erklärte das Amt, dass die Festlegung von Bedingungen auf sachlichen Kriterien wie Brandschutz und dem Schutz öffentlicher Flächen beruhe. Die Auflagen für Veranstaltungen auf städtischen Flächen werden einzelfallbezogen nach fachlichen Kriterien erlassen. Die Kaution für die Newroz-Feier wurde am unteren Rand des fachlich Vertretbaren festgesetzt. Eine Unterscheidung nach Herkunft, Ethnie oder Religion findet laut Verwaltung nicht statt.
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