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Nachtigallstr. 11 - Bauordnung

20251675 · Mitteilung der Verwaltung · 01.10.2025 · Bauordnungsamt

🟢 Beschlossen 01.10.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (43. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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📍 Nachtigallstr. 11 · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat eine Mitteilung zum Bauvorhaben in der Nachtigallstraße 11 vorgelegt. Die Bauherrschaft plant die Instandsetzung und Erweiterung eines bestehenden Wohngebäudes sowie die Einbeziehung eines angebauten Nebengebäudes. Die maximale Wohnfläche soll dabei 160 Quadratmeter betragen. Ein Antrag auf Vorbescheid wurde gestellt, um die Zulässigkeit dieses Vorhabens zu klären, wobei die Erschließung nicht Bestandteil der Prüfung ist.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nummer 399, der die Fläche als Forstwirtschaft festlegt, sowie im Landschaftsschutzgebiet Nummer 33. Da die Festsetzung zur Forstwirtschaft seit 1972 nicht verfolgt wurde und die Fläche landwirtschaftlich genutzt wird, beabsichtigt das Bauordnungsamt, eine Befreiung nach Paragraf 31 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Da sich das Vorhaben im Außenbereich befindet, prüft die Verwaltung die Zulässigkeit nach Paragraf 35 BauGB. Eine Erweiterung ist möglich, sofern das Gebäude rechtmäßig errichtet wurde und die Vergrößerung im Verhältnis zum Bestand angemessen ist. Die geplante Wohnfläche von 160 Quadratmetern orientiert sich an den Richtwerten des Außenbereichserlasses. Für die Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet sind Kompensationen erforderlich, deren Details im Vorbescheid mitgeteilt werden. Die Verwaltung beabsichtigt, einen positiven Vorbescheid zu erteilen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 177 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Planung und Grundstücke (43. Sitzung)
01.10.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Bezirksvertretung Bochum-Süd (37. Sitzung)
30.09.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.