Vorkaufsrecht und Schutz der Mieter*innen in der Siedlung „Am Röderschacht“
20251576 · Anfrage · 25.06.2025 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Südwest VI
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
📍 Siedlung „Am Röderschacht“ · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat eine Anfrage zum Vorkaufsrecht und zum Mieterschutz in der Siedlung „Am Röderschacht“ gestellt. Anlass ist der Verkauf der denkmalgeschützten Siedlung durch die Vonovia SE an eine neu gegründete GmbH. Die Vorlage bezieht sich auf Berichte über geplante Mieterhöhungen von bis zu einhundert Prozent sowie die mögliche Aufteilung der Immobilien zur Einzelvermarktung.
Die Anfrage thematisiert, ob der Kaufvertrag der Unteren Denkmalbehörde ordnungsgemäß angezeigt wurde und ob die Stadt ihr Vorkaufsrecht nach dem Denkmalschutzgesetz NRW noch fristgerecht ausüben kann. Für den Fall, dass das Vorkaufsrecht nicht mehr nutzbar ist, werden alternative Erwerbsmodelle erfragt. Dazu zählen ein direkter Ankauf durch die Stadt, ein Erwerb über das Sondervermögen Grundstückentwicklung oder eine Übernahme durch die Wohnungsgesellschaft VBW.
Des Weiteren werden rechtliche Möglichkeiten zur Sicherung des Mietpreisniveaus und zur Verhinderung einer Umwandlung in Eigentumswohnungen angefragt. Hierbei werden Instrumente wie die Milieuschutzsatzung oder die Wohnraumschutzsatzung sowie Maßnahmen gegen mögliche Mietpreisüberhöhungen im Rahmen des Wirtschaftsstrafgesetzes untersucht. Zudem wird nach der Notwendigkeit von Erhaltungsmaßnahmen am Denkmal gefragt.
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