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E-Scooter und Geofencing

20251272 · Anfrage · 22.05.2025

↳ Antwort der Verwaltung E-Scooter und Geofencing · 10.09.2025
🟢 Beschlossen 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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KI-Zusammenfassung

In einer Anfrage an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, Jörg Czwikla, thematisiert der sachkundige Einwohner Dr. Benedikt Gräfingholt die Nutzung von E-Scootern in Bochumer Grünanlagen. Hintergrund sind Meldungen über das regelwidrige Abstellen und Befahren von Park- und Grünflächen, beispielsweise an den Grummer Teichen. Laut der Anfrage entstehen dadurch Beeinträchtigungen für Fußgänger sowie für den Naturschutz.

Die Anfrage der CDU-Fraktion befasst sich mit dem Einsatz von Geofencing-Technologie. Es wird gefragt, ob die in Bochum tätigen E-Scooter-Betreiber verpflichtet sind, diese Technik zu nutzen, um die Nutzung und das Abstellen der Fahrzeuge in bestimmten Bereichen wie Fußgängerzonen oder Parks zu unterbinden. Falls dies bereits geschieht, wird nach den beteiligten Betreibern und den konkret betroffenen Gebieten gefragt. Sollte kein Geofencing verpflichtend sein, wird nach den Gründen für den Verzicht auf dieses Instrument gefragt. Darüber hinaus möchte die Anfrage klären, welche Maßnahmen die Stadt plant, um das unsachgemäße Abstellen und Nutzen von E-Scootern sowohl in Grünanlagen als auch in anderen öffentlichen Bereichen künftig zu verhindern.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 164 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung)
22.05.2025
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.