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Provisorische Umgestaltung des Zeppelindamms – Abschnitt Wattenscheider Hellweg bis Zollstraße

20251502 · Mitteilung der Verwaltung · 01.07.2025 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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📍 Zeppelindamm · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung plant eine provisorische Umgestaltung des Zeppelindamms im Abschnitt zwischen dem Wattenscheider Hellweg und der Zollstraße. In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW soll auf einer rund 2,3 Kilometer langen Strecke die Radverkehrsführung angepasst werden. Hintergrund der Maßnahme ist, dass die ursprünglich von Straßen.NRW vorgesehene Planung aufgrund technischer und finanzieller Rahmenbedingungen derzeit nicht umsetzbar ist.

Durch eine zweite Längsmarkierung wird ein Sicherheitsraum geschaffen, der den vorhandenen Mehrzweckstreifen vom motorisierten Verkehr trennt. Die Fahrspur für Radfahrende wird eine Mindestbreite von 1,50 Metern und eine Regelbreite von 1,85 Metern aufweisen. Zu den weiteren Maßnahmen gehören die Rückverlegung von Haltelinien für den motorisierten Verkehr, die Umgestaltung von Teilbereichen des Gehwegs zu gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie punktuelle bauliche Anpassungen, wie die Asphaltierung von Banketten. Vorbereitende Arbeiten wie Grünschnitt und Fahrbahnverbreiterungen sollen im Jahr 2025 erfolgen, während die abschließenden Markierungsarbeiten für das Frühjahr 2026 vorgesehen sind.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 316.000 Euro. Da die entsprechenden Mittel bei Straßen.NRW aktuell nicht zur Verfügung stehen, wird die Stadt die Kosten vorfinanzieren. Eine Vereinbarung über die Erstattung der Kosten durch den Landesbetrieb befindet sich in Vorbereitung.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung)
01.07.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (42. Sitzung)
24.06.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.