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Möglichkeiten der neuen StVO nutzen, hier: streckenbezogenes Tempo 30 -Zwischenmitteilung-

20251499 · Antwort der Verwaltung · 24.06.2025 · Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage Möglichkeiten der neuen StVO nutzen, hier: streckenbezogenes Tempo 30 · 09.04.2025
🟢 Beschlossen 24.06.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (42. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur Fragen zur Nutzung der neuen Möglichkeiten der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Ausweisung von streckenbezogenem Tempo 30, etwa durch den Lückenschluss zwischen bestehenden Geschwindigkeitsbereichen oder an neuen Standorten wie Fußgängerüberwegen, Spielplätzen und Schulwegen. Die Fraktion erkundigte sich nach der Umsetzung an spezifischen Straßen, darunter die Dorstener Straße, die Gahlenschen Straße, die Achse aus Riemker Straße, Tippelsberger Straße, Auf dem Dahlacker und Hiltroper Straße sowie die Höntroper Straße. Zudem wurden die Möglichkeiten am Castroper Hellweg und an der Kemnader Straße thematisiert.

Die Verwaltung gab hierzu eine Zwischenmitteilung ab. Das Tiefbauamt teilte mit, dass für eine Beantwortung der Fragen zunächst Prüfungen und Abstimmungen zwischen verschiedenen Fachbereichen erforderlich sind. Zudem werden weitere Erläuterungen zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen erwartet. Eine abschließende Antwort der Verwaltung wird nach Vorliegen der Ergebnisse erfolgen.

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Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (42. Sitzung)
24.06.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.