Stadtgarten
20251073 · Antwort der Verwaltung · 01.07.2025 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
📍 Stadtgarten · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktionen der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid zum Thema Stadtgarten reagiert. Im Zentrum der Anfrage stand die Frage, ob das Grundstück am Stadtgartenring 13, auf dem sich das ehemalige Vogelwärterhaus befindet, zum Stadtgarten gehört. Die Verwaltung erklärte, dass die in einer Sicherheitsverordnung verwendete Kartendarstellung auf den bisherigen städtischen Eigentumsverhältnissen basierte. Nach dem geplanten Verkauf des Grundstücks werde die Fläche des Stadtgartens entsprechend angepasst.
Auf die Frage nach der Zugehörigkeit des Flurstücks 645 zur Grünanlage gab das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster an, dass es keine kommunale Satzung gebe, die die genaue Fläche des Stadtgartens definiert. Die Gründe für die Veräußerung des Grundstücks seien bereits in einer vorangegangenen Vorlage dargelegt worden, die vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossen wurde. Im Rahmen der Neugestaltung des Eingangsbereichs wurde die Grenze zwischen öffentlichem und privatem Raum neu definiert und der Eingangsbereich erweitert. Die rechtliche Zulässigkeit des Verkaufs wurde mit Verweis auf die Gemeindeordnung NRW begründet, wonach die Gemeinde Vermögensgegenstände veräußern darf, die sie für ihre Aufgaben nicht benötigt. Das betreffende Flurstück ist planungsrechtlich als Wohnbauland einzustufen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
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