Mietspiegel Bochum
20250866 · Mitteilung der Verwaltung · 20.05.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Der neue Mietspiegel für Bochum ist zum 1. April 2025 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. März 2027. Er löst die Fassung vom 1. April 2023 ab. Die Daten sind digital auf der Website der Stadt sowie in kostenloser Papierform einsehbar.
Die Erarbeitung des qualifizierten Mietspiegels erfolgte durch den Arbeitskreis Mietspiegel, dem neben der Stadtverwaltung auch Mietervereine aus Bochum und Wattenscheid, Haus- und Grundeigentümervereine sowie die Arbeitsgemeinschaft Bochumer Wohnungsunternehmen angehören. Als Datengrundlage diente eine im Juli 2024 durchgeführte Befragung von 5.012 Wohnungen.
Im Vergleich zum vorangegangenen Mietspiegel stieg die Durchschnittsmiete um 3,8 Prozent von 6,65 Euro auf 6,90 Euro pro Quadratmeter. Der Mietspiegel weist neben Mittelwerten und Preisspannen elf Zuschläge sowie drei Abschläge für bestimmte Merkmale von Wohnungen aus. Im Gegensatz zu den beiden vorangegangenen Mietspiegeln werden keine unterschiedlichen Wohnlagen mehr ausgewiesen, da die Analyse der zuvor entwickelten Wohnlagen-Kategorien keine eindeutigen Preisunterschiede ergab. Die Vorlage dient der Schaffung von Transparenz auf dem Mietmarkt und bildet die Grundlage für Mieterhöhungsbegehren im freifinanzierten Wohnungssegment.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 164 Wörter).