Brückenschäden Wasserstraße
20250765 · Antwort der Verwaltung · 13.05.2025 · Tiefbauamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zu den Brückenschäden im Bereich der Wasserstraße über das Wiesental reagiert. Aufgrund der bestehenden Mängel gilt auf der Brücke derzeit eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h.
Das Bauwerk, eine etwa 135 Meter lange Straßenbrücke aus Spannbeton, wurde Ende der 1980er Jahre errichtet. Die festgestellten Mängel beziehen sich unter anderem auf die nachträgliche Gestaltung des Gehwegs. Durch den Einsatz von Klebeborden zur Erhöhung der Kappenfläche wird die Entwässerung behindert, was zur Bildung von Pfützen, Schlamm und Eisflächen führt. Zudem entspricht die Höhe des vorhandenen Kurzpfostengeländers von 1,0 Meter nicht den geltenden Richtlinien für Straßenbrücken, die eine Höhe von mindestens 1,30 Meter vorsehen. Auch die Schrambordhöhe von 7,5 cm liegt unter dem erforderlichen Maß von 15 cm.
Als Sanierungsmaßnahmen plant das Tiefbauamt den Rückbau der Klebeborde sowie des Geländers. Ziel ist die erstmalige Herstellung eines richtlinienkonformen Gehwegs mit einer Schrambordhöhe von mindestens 15 cm und einem Füllstabgeländer. Ein externes Ingenieurbüro erstellt derzeit die Planung, die auch einen statischen Nachweis des Bestandsbauwerks umfasst. Ein konkreter Zeitraum für die Durchführung der Arbeiten steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
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