Fahrerloses Fahren U35
20250754 · Antwort der Verwaltung · 09.04.2025 · Tiefbauamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen“ zum fahrerlosen Betrieb der U35 geantwortet. Dabei wurden die technischen Unterschiede zwischen autonomen, automatisierten und teilautomatisierten Systemen erläutert. Beim autonomen Fahren nutzen Fahrzeuge Sensoren und künstliche Intelligenz, um auf Ereignisse zu reagieren, wobei derzeit noch keine rechtlich zugelassenen Systeme für die Schiene existieren. Das automatisierte Fahren basiert auf einer zentralen Steuerung und erfordert einen unabhängigen Bahnkörper. Ein automatisierter Teilbetrieb würde lediglich Abschnitte mit Straßenkreuzungen unter menschlicher Kontrolle betreiben.
Die BOGESTRA bevorzugt aufgrund der Wirtschaftlichkeit das autonome Fahren, sofern die Marktreife und die rechtliche Zulassung gegeben sind. Die Modelle des automatisierten Fahrens sowie des automatisierten Teilbetriebs werden aufgrund der hohen notwendigen Investitionen in die Infrastruktur, etwa für Bahnsteigkantsicherungen, derzeit nicht in Betracht gezogen. Ziel ist ein System, das auch im straßenbündigen Bereich anwendbar ist.
Als nächsten Schritt soll auf Grundlage einer Bachelorarbeit eine Masterarbeit erstellt werden, die die Umsetzungsmöglichkeiten für die U35 untersucht. Die Verwaltung wird die technischen Entwicklungen in Abstimmung mit der BOGESTRA beobachten. Für die drei Straßenquerungen der U35 auf der Universitätsstraße muss eine sichere und wirtschaftliche Lösung gefunden werden.
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