Auf der Krücke 74a - Bauordnung
20250749 · Mitteilung der Verwaltung · 14.05.2025 · Bauordnungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat im Rahmen der Mitteilung 20250749 ein Bauvorhaben für das Grundstück Auf der Krücke 74a vorgelegt. Geplant ist die Sanierung und Erweiterung eines im Jahr 1952 errichteten Einfamilienhauses. Im Zuge der Umbaumaßnahmen sollen bestehende Anbauten, darunter ein Stall sowie ein Abstellraum, entfernt werden. Das Gebäude soll in Richtung Südwesten um etwa 5,73 Meter verlängert werden. Zudem ist die Errichtung einer aufgeständerten Terrasse vorgesehen, unter der ein Abstellraum für Fahrräder entstehen soll. Der Hauseingang wird dabei auf die Südseite verlegt.
Zudem ist eine Erhöhung des Satteldaches zur Vergrößerung der lichten Raumhöhe sowie eine energetische Sanierung der Gebäudehülle vorgesehen. Durch diese Maßnahmen erhöht sich die Wohnfläche von rund 98 Quadratmetern auf etwa 143 Quadratmeter. Die bebaute Fläche vergrößert sich um circa 41,81 Quadratmeter.
Das Bauvorhaben befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich und unterliegt den Bestimmungen des § 35 BauGB sowie den Vorgaben des Landschaftsplans. Die Verwaltung beabsichtigt, die Baugenehmigung zu erteilen, sofern die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde vorliegt.
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