Antrag nach §24 GO NRW – Tsukuba-Ring
20250730 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 09.04.2025 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag nach §24 GO NRW zum Tsukuba-Ring nicht zu folgen. Ziel des Antrags war die Schaffung eines durchgehenden, vorfahrtberechtigten oder signalisierten Geh- und Radwegs im Sinne der „Vision Zero“. Laut Tiefbauamt sind einfache Anpassungen wie Zebrastreifen aufgrund der hohen Geschwindigkeiten im Kfz-Verkehr nicht ausreichend, da eine dauerhafte Sicherheit eine umfassende bauliche Umgestaltung der Einmündungen sowie die Installation von Ampelanlagen erfordern würde.
Zwar liegt eine verkehrstechnische Variantenprüfung vor, jedoch sind weitere Untersuchungen zu Baugrund, Altlasten und Entwässerung notwendig, um eine verlässliche Kostenschätzung zu ermöglichen. Da der Tsukuba-Ring zudem als Umleitungsstrecke für den Umbau des Knotenpunktes A448/Universitätsstraße und der Wittener Straße dienen wird, ist mit einem baulichen Umbau des Rings erst nach 2030 oder 2032 zu rechnen.
Unabhängig davon werden Sofortmaßnahmen umgesetzt. Die Beschilderung der Wege wird korrigiert und widersprüchliche Vorfahrtregelungen an der Ausfahrt vom Nordhausen-Ring werden behoben. An der Straße „Auf der Heide“ wird dem Radverkehr kein Vorrang eingeräumt, stattdessen erfolgt eine Anpassung der Verkehrszeichen auf „Vorfahrt gewähren“. Zudem wird der Geh- und Radweg in Gegenrichtung für den gesamten Ring freigegeben, um die Verkehrsverbindung zwischen der Suttner-Nobel-Allee und der Markstraße zu verbessern.
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