Bebauungsplan Nr. 1053 – Westring/Gustav-Heinemann-Platz – hier: -Aufstellungsbeschluss -Durchführung im beschleunigten Verfahren
20250454 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 29.04.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Mehrheitlich nach Beschlussvorschlagdagegen: 3 (CDU)Enthaltungen: 1 (FDP)dafür: 11 (SPD/Grüne/BD/FASG)
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Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat die Beschlussvorlage 20250454 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1053 – Westring/Gustav-Heinemann-Platz – vorgelegt. Das geplante Gebiet liegt südlich des Appolonia-Pfaus-Parks, westlich der Hans-Böckler-Straße und umfasst Bereiche zwischen dem Technischen Rathaus, dem Historisches Rathaus und dem Westring. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Planungsrecht zur Umsetzung der „Bochum 2030 Vision Innenstadt“, insbesondere durch die Bereitstellung von Wohnraum und einer innenstadtrelevanten Nutzungsmischung.
Die Aufstellung soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans sollen die bestehenden Pläne Nr. 488 Ia und Nr. 488 IIa im Geltungsbereich außer Kraft gesetzt werden. Das Planungsgebiet beinhaltet unter anderem das Bildungs- und Verwaltungszentrum, das Gesundheitsamt, die Musikschule sowie Flächen des Gustav-Heinemann-Platzes. Die Verwaltung begründet das Vorhaben damit, dass die aktuellen Festlegungen die für die Innenstadtentwicklung vorgesehenen Nutzungsänderungen und die Schaffung von Wohnraum nicht ausreichend ermöglichen.
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