Wahl eines Beigeordneten
20250405 · Anfrage · 13.02.2025
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat eine Anfrage an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch zur Wahl eines Beigeordneten für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit eingereicht. Hintergrund ist die Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg, wonach die Wahl vom 21. November 2024 aufgrund von Rechtsverstößen im Ausschreibungs- und Auswahlverfahren rechtswidrig war. Die Vorlage legt dar, dass die Kommunalaufsicht den Oberbürgermeister bereits im Januar 2045 zur Beanstandung der Wahl aufgefordert hatte, was erst nach einer weiteren Anweisung am 6. Februar 2025 erfolgte.
Die Fraktion bittet um Klärung verschiedener Punkte zur Sicherstellung der Rechtskonformität künftiger Ausschreibungen und Auswahlprozesse. Hierzu gehören Fragen zur Beschaffenheit des Ausschreibungstextes, zur Einbindung städtischer Dienststellen sowie zur Information des Rates über die Entscheidungen der Kommunalaufsicht. Zudem möchte die CDU wissen, welche Konsequenzen der Oberbürgermeister aus den festgestellten Verstößen zieht und wie die Nachbesetzung der vakanten Stelle geplant ist. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die zeitliche Planung von Personalentscheidungen im Hinblick auf die nächste Ratswahl im September 2025.
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