Abbindung der Verkehrsverbindung Emilstraße
20250350 · Mitteilung der Verwaltung · 25.03.2025 · Tiefbauamt
▶ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid hatte im September 2024 verschiedene Maßnahmen für die Emilstraße beantragt. Dazu gehörten die Ausweisung des Abschnitts zwischen der Fußgängerbrücke und der Eisenbahnunterführung als Anliegerstraße sowie eine deutlichere Kennzeichnung der Tempo-30-Zone. Zudem wurden Maßnahmen gegen unzulässiges Parken im Bereich des Pocket-Parks, ein Verbot des Überholens von Radfahrern sowie verstärkte Geschwindigkeitskontrollen gefordert.
Die Verwaltung hat zu diesen Anträgen Stellung bezogen und sieht die Voraussetzungen für eine verkehrsrechtliche Beschränkung nicht gegeben. Ein absolutes Halteverbot im Kurvenbereich sei bereits vorhanden und gegen Verstöße könne vorgegangen werden; zusätzliche Bodenmarkierungen seien nach den geltenden Vorschriften nicht zulässig. Eine Beschränkung des Durchgangsverkehrs auf Anlieger sei rechtlich nur bei einer besonderen Gefahrenlage möglich, was hier nicht vorliege. Die Verkehrszahlen belegen eine geringe Verkehrsbelastung mit durchschnittlich 280 Fahrzeugen an Werktagen. Ein zusätzliches Verbot des Überholens von Radfahrern sei ebenfalls nicht umsetzbar, da die gesetzliche Regelung zum Einhalten des erforderlichen Sicherheitsabstands in diesem Straßenabschnitt bereits wirksam ist.
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