Öffentliche Widmung von Straßen
20250163 · Antwort der Verwaltung · 13.02.2025 · Tiefbauamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat in der Ratssitzung vom 19. Dezember 2024 eine Anfrage zur öffentlichen Widmung einer Stichstraße in der Josef-Baumann-Straße gestellt. Die Straße, die im Jahr 1975 von der Stadt Bochum gebaut wurde, ist im aktuellen Bebauungsplan Nr. 337 nicht als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Eine Widmung ist derzeit nicht möglich, da dies gegen die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans verstoßen würde.
Die Verwaltung bereitet jedoch den Bebauungsplan Nr. 994 vor, der die betreffende Fläche künftig als öffentliche Verkehrsfläche festsetzen soll. Die frühzeitige Beteiligung an diesem Verfahren ist für April 2025 vorgesehen, während der Satzungsbeschluss für das vierte Quartal 2026 erwartet wird. Erst nach der Rechtskraft dieses Plans kann das Widmungsverfahren eingeleitet werden.
Hinsichtlich der Kosten für die Eintragung von Baulasten liegen die Gebühren laut Gebührenordnung zwischen 50 und 250 Euro pro Verpflichtung. Bei der Eintragung auf städtischen Grundstücken ist zudem eine einmalige Entschädigungszahlung erforderlich, die sich nach der Fläche und etwa 50 Prozent des Bodenrichtwertes richtet. Darüber hinaus prüft die Verwaltung im Rahmen einer systematischen Aufarbeitung weitere Straßenabschnitte, die zwar öffentlich genutzt, aber rechtlich nicht gewidmet sind, um deren Status schrittweise zu regeln.
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