Eingabe nach § 24 GO NRW zur Hundewiese im Park Werne
20250133 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 14.05.2025 · Umwelt- und Grünflächenamt
Einstimmig gegen Beschlussvorschlag bei sieben Enthaltungen (2 SPD, 3 Grüne, 1 CDU, 1 FDP)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in der Beschlussvorlage 20250133 der Bezirksvertretung Bochum-Ost empfohlen, den Antrag einer Einwohnerin abzulehnen, die eine Einzäunung der Hundewiese im Park Werne fordert. Das Umwelt- und Grünflächenamt sieht in einer Umzäunung keine sinnvolle Maßnahme, da eine solche die Nutzung der Fläche erhöhen könnte.
Nach Ansicht der Verwaltung können bei geschlossenen Hundewiesen in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten Konflikte mit Anwohnern durch Hundebellen und Lärm entstehen, wie Erfahrungen in anderen Grünanlagen gezeigt haben. Zudem erschweren vorhandene Elemente wie Bäume, Leuchten und Bänke die Errichtung eines Zaunes entlang des Weges. Ein Zaun würde den Wurzelraum der Bäume beeinträchtigen und die nutzbare Fläche verkleinern.
Die aktuelle Regelung sieht vor, dass auf der spezifischen Fläche am Heckenrosenweg der Freilauf erlaubt ist, während im restlichen Park die Leinenpflicht gilt. Dies wurde als Kompromiss zwischen Hundebesitzern und anderen Parknutzern, etwa dem angrenzenden Kindergarten, festgelegt. Sollten Beeinträchtigungen durch Hunde auftreten, sieht die Verwaltung die Möglichkeit vor, die Erlaubnis zum Freilauf auf dieser Fläche wieder zu entziehen.
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