Große Tarifreform und Hinweise zur Nutzung des ÖPNV im VRR Beschluss der VRR-Gremien vom 01.10.2024
20250110 · Antwort der Verwaltung · 21.02.2025 · Amt für Finanzsteuerung
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage von Herrn Orzschig-Tauchert zur Tarifreform im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) reagiert. Die Anfrage an den Beirat „Leben im Alter“ thematisiert die geplanten Änderungen, die unter anderem Preiserhöhungen, den Wegfall von Kurzstreckentickets sowie die Umstellung auf den digitalen Erwerb von Fahrkarten vorsehen. Dabei wurden Fragen zur Erreichbarkeit von Personen ohne Smartphone, zur Datensicherheit durch die erforderliche Standortübermittlung sowie zu möglichen Kosten durch Bankgebühren aufgeworfen.
In der Antwort der Verwaltung, die auf einer Stellungnahme der BOGESTRA basiert, wird ausgeführt, dass die Entscheidung über die Ticketmodelle auf Ebene des VRR getroffen wurde. Die BOGESTRA war an den Beratungen beteiligt und hat sich für den Erhalt von Zugangsmöglichkeiten ohne Smartphone und bargeldlose Zahlungsmethoden eingesetzt. Zur Reduzierung von Transaktionsgebühren wird auf eine für Mitte 2025 geplante Prepaid-Lösung für die App verwiesen, die das Aufladen eines selbst gewählten Betrags ermöglichen soll. Für weitere Erläuterungen zur Funktionsweise des eTarifs und der App bieten die Mitarbeitenden der BOGESTRA eine Vorstellung in einer Sitzung des Beirats an.
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