Am Gysenberg 25 - Bauordnung
20250067 · Mitteilung der Verwaltung · 11.03.2025 · Bauordnungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Mitteilung 20250067 ein Bauvorhaben am Gysenberg 25 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Antragsteller beabsichtigt, das Treppenhaus eines bestehenden Zweifamilienhauses in südlicher Richtung zu verlegen, wobei das neue Treppenhaus um 1,95 Meter aus der Außenwand hervortreten soll. Zusätzlich ist die Errichtung eines Balkons für die Dachgeschosswohnung mit den Maßen 3,50 mal 4,00 Meter vorgesehen.
Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplans Nr. 312 II, der Flächen für die Land- oder Forstwirtschaft festlegt. Zudem liegt das Vorhaben in einer Verbandsgrünfläche, einem Landschaftsschutzgebiet sowie im Landschaftsplan. Da die geplanten Maßnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweichen, wird eine Befreiung gemäß § 31 BauGB angestrebt. Die Verwaltung begründet dies damit, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und der Schutz des Außenbereichs gewahrt bleibt. Da durch das Vorhaben keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden, bestehen keine naturschutzrechtlichen Bedenken. Das Bauordnungsamt beabsichtigt, der Befreiung vom Bebauungsplan sowie der Baugenehmigung zuzustimmen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 151 Wörter).