Nachfragen zu TOP 1.1 „Bebauungsplan Nr. 482 a – 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 482 – Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide –“
20243240 · Antwort der Verwaltung · 04.03.2025 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Anfragen der CDU-Ratsfraktion zum Stellplatzkonzept in der Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide reagiert. Im Zentrum der Nachfragen standen die Kostenersparnis bei der Errichtung von Sammelstellplatzanlagen sowie die Ausweitung des Angebots auf alle Grundstückseigentümer.
Bezüglich der Errichtung von Baustraßen erklärte das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster, dass eine Baustraße für die Erweiterung der Anlage am Wasserbankstr./Hordeler Heide notwendig war, da die bestehenden Zufahrten nicht für schweres Baugerät ausgelegt sind. Ein Angebot von Sammelstellplatzanlagen an alle Eigentümer der Siedlung sei derzeit nicht möglich. Die Verwaltung begründete dies mit den seit 2018 stark gestiegenen Baukosten, die eine wirtschaftliche Umsetzung durch die Stadt verhindern. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass auf vielen geplanten Flächen mittlerweile ein Baumbestand vorhanden ist. Durch den neuen Bebauungsplan 482 a wird den Eigentümern jedoch ermöglicht, zusätzliche Stellplätze auf ihren eigenen Grundstücken zu schaffen.
Hinsichtlich der Nutzung leerstehender Parzellen innerhalb bereits bestehender Sammelanlagen teilte die Verwaltung mit, dass die Miteigentumsanteile an diesen Anlagen bereits in den 1980er-Jahren an die Anwohner veräußert wurden. Die Nutzung der Flächen liege in der Verantwortung der Eigentümer. Der Verwaltung fehle die Rechtsgrundlage, eine Nutzung von Teilflächen einzufordern oder ungenutzte Flächen zu überprüfen.
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