Henkenbergstr. - Bauordnung
20243154 · Mitteilung der Verwaltung · 04.02.2025 · Bauordnungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilung zum Bauvorhaben in der Henkenbergstraße vorgelegt. Der Antragsteller beabsichtigt, die Räumlichkeiten einer bestehenden Gaststätte im Kellergeschoss und Erdgeschoss in zwei Wohnungen umzuwandeln. Ziel der Nutzungsänderung ist es, einen Leerstand der Flächen zu verhindern, da für die Gaststätte kein Nachfolger gefunden werden konnte.
Das Grundstück liegt in einem Bereich, der im regionalen Flächennutzungsplan als Landschaftsschutzgebiet sowie als Wald ausgewiesen ist. Zudem sieht der geltende Bebauungsplan die Fläche für die Land- oder Forstwirtschaft vor, was dem Vorhaben widerspricht. Da das Grundstück im Außenbereich liegt, richtet sich die Zulässigkeit nach den entsprechenden Regelungen des Baugesetzbuches.
Nach Einschätzung der Verwaltung würde die Nutzungsänderung die Auswirkungen auf den Außenbereich verringern, unter anderem durch eine Abnahme des Fahrzeugverkehrs. Es sind keine äußeren baulichen Änderungen oder Erweiterungen geplant. Im Zuge der Maßnahme soll eine Fläche von 516 Quadratmetern entsiegelt und begrünt werden, während lediglich 54,35 Quadratmeter neu versiegelt werden, was zu einer Netto-Entsiegelung von rund 461 Quadratmetern führt. Die Erschließung des Grundstücks ist durch eine Baulast gesichert. Sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen, beabsichtigt die Verwaltung, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu ermöglichen und die Baugenehmigung zu erteilen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 187 Wörter).