Hevener Str. 183 - Bauordnung
20243087 · Mitteilung der Verwaltung · 04.02.2025 · Bauordnungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilung des Bauordnungsamtes über ein Bauvorhaben in der Hevener Straße 183 informiert. Der Antragsteller beabsichtigt, eine Terrassenüberdachung mit den Maßen 9,43 Meter mal 8,60 Meter zu errichten. Da die Überdachung auf einer bereits befestigten Fläche geplant ist, findet keine zusätzliche Bodenversiegelung statt.
Das Grundstück liegt außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und es besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Die rechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 35 BauGB. Das Areal ist Teil eines Landschaftsschutzgebietes sowie einer Verbandsgrünfläche. Da keine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB vorliegt, erfolgt die Beurteilung gemäß § 35 Abs. 2 BauGB.
Die Verwaltung stellt fest, dass die geplante Überdachung keine öffentlichen Belange beeinträchtigt und keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Die Erteilung der Baugenehmigung ist beabsichtigt. Die Vorlage wird dem Ausschuss für Planung und Grundstücke am 28. Januar 2025 sowie der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 4. Februar 2025 zur Kenntnis vorgelegt.
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