Auf dem Norrenberge - Bauordnung
20243067 · Mitteilung der Verwaltung · 28.01.2025 · Bauordnungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilung zum Bauvorhaben „Auf dem Norrenberge“ vorgelegt. Der Antragsteller beabsichtigt, die Wohnfläche eines bestehenden Zweifamilienhauses durch eine Teilaufstockung sowie die Errichtung einer Dachgaube zu erweitern. Durch diese Maßnahmen soll die Gesamtwohnfläche von 289,83 Quadratmetern auf 314,92 Quadratmeter ansteigen, während die versiegelte Fläche unverändert bleibt.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 351, der als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist. Zudem befindet sich das Vorhaben innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes. Da das Bauvorhaben im Außenbereich liegt und keine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB vorliegt, erfolgt die rechtliche Beurteilung gemäß § 35 Abs. 2 BauGB.
Ein bereits im Jahr 2005 erteilter Genehmigungsbescheid für eine Teilaufstockung ist erloschen, da die Umsetzung nicht erfolgte. Laut der Mitteilung des Bauordnungsamtes sind keine naturschutzrechtlichen Bedenken gegen das Vorhaben ersichtlich. Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert und es werden keine Beeinträchtigungen öffentlicher Belange erwartet. Die Verwaltung beabsichtigt daher, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen und die Baugenehmigung zu erlassen.
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