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Kulturagenten-Programm des Landes NRW

20242978 · Antwort der Verwaltung · 04.02.2025 · Kulturbüro und Kulturhistorische Museen

↳ Zugehörige Anfrage Kulturagenten-Programm des Landes NRW · 25.09.2024
🟢 Beschlossen 04.02.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (31. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „DIE GRÜNEN im RAT“ zum Landesprogramm „Kulturagenten für kreative Schulen NRW“ reagiert. In der Antwort wird erläutert, dass eine Beteiligung in den Jahren 2018 und 2020 aufgrund der Komplexität der Voraussetzungen sowie fehlender personeller und finanzieller Ressourcen nicht umgesetzt werden konnte.

Für das Jahr 2025 besteht keine Möglichkeit mehr, sich für das Programm zu bewerben. Eine Teilnahme ist jedoch jährlich möglich, sofern mindestens drei Ganztagsschulen bis zum 15. Oktober ihr Interesse bekunden, kulturbeauftragte Lehrkräfte benennen und eine Kultursteuergruppe einrichten. Die Finanzierung der Kulturagenten erfolgt durch die Kapitalisierung von Stellenanteilen an Lehrerstellen. Während das Land NRW Sachmittel zur Verfügung stellt, muss die Kommune einen Eigenanteil von 20 Prozent der Gesamtsumme leisten. Die Stadt würde den Prozess durch die Auswahl der Schulen und Agenten sowie die Verwaltung der Fördergelder unterstützen.

Die Verwaltung beurteilt die Teilnahme als eine Unterstützung für die kulturelle Bildung und die Vernetzung von Schulen mit Kulturinstitutionen. Aufgrund der erforderlichen Vorbereitungen wird ein Programmstart frühestens im Jahr 2026 in Aussicht gestellt. Parallel dazu wird ein neues Gesamtkonzept zur kulturellen Bildung entwickelt, das verschiedene städtische und freie Akteure einbezieht.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Schule und Bildung (31. Sitzung)
04.02.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Kultur und Tourismus (23. Sitzung)
10.12.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.